Unsere Herbsttagung samt Praxistag am 23.und 24. Oktober 2025 fand diesmal in den Naturwelten Steiermark – sowie in der Bärenschutzklamm – statt. Schwerpunkt war der Erfahrungsaustausch betreffend der seit 1.5.2024 gültigen neuen Rechtslage samt Leitfaden ,Baumsicherheitsmanagement‘ der in der zweiten Auflage vorliegt und den § 1319b ABGB berücksichtigt.
Wir bedanken uns bei den Teilnehmerlnnen und allen, die zum Gelingen dieser Veranstaltung beigetragen haben, insbesondere der
- Forstbetrieb Franz Mayr-Melnhof-Saurau und die
- Stadt Wien – Umweltschutz, sowie bei unseren Förderern:
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
- Österreichischer Gemeindebund
- Österreichischer Städtebund
- Land Steiermark
- Land Salzburg
- Land Tirol
Programm:
Begrüßung
Ing. Dr. Karin Büchl-Krammerstätter, Obfrau Forum Baumkonvention
FM Ing. Norbert Weber, Leiter des Forstbetriebes Mayr-Melnhof-Saurau
Was bisher geschah
Ing. Dr. Karin Büchl-Krammerstätter und DI Mag. Peter Herbst
Vorstand Forum Baumkonvention
Der neue § 1319b ABGB
Hon.-Prof. Dr. Johannes Stabentheiner, JKU Linz, Institut für Zivilrecht, ehem. Abteilungsleiter im BMJ
Leitfaden Baumsicherheitsmanagement
DI Michael Mitter MAS (GIS) MBA, Forum Baumkonvention
Wirkung und Potential der neuen Rechtslage und des Leitfadens aus der Sicht der Praxis
Wirkung und Potential aus der Sicht der Richterschaft
‚World Cafe‘ – Arbeit in Kleingruppen
Wie schaffen wir es gemeinsam, dass die neue Rechtslage, inkl Leitfaden die maximale Wirkung
hat? Was braucht es dazu?
- im Bereich der Judikatur
- im öffentlichen Bereich
- im privaten Bereich
- im Bereich der SV- Praxis
- im Bereich Kompetenzaufbau/Ausbildung
Am zweiten Tag
fand eine Begehung unterschiedlicher Baumstandorte mit unterschiedlichen Herausforderungen direkt vorort bei den Naturwelten und in der Bärenschutzklamm statt.
Zusammenfassung der Ergebnisse der Tagung
➢ seit 1. Mai 2024 ist der neue § 1319b ABGB in Kraft
Er bietet wesentlich mehr Rechtsklarheit hinsichtlich Baumhaftung bei gleichzeitiger Berücksichtigung der ökologischen Bedeutung der Bäume. Eigenverantwortung und Zumutbarkeit sowie die Abwägung zwischen Sicherheitsinteresse und Baumerhaltung fanden Eingang in diese Bestimmung. Die Teilnehmerlnnen der Tagung waren sich darin einig, dass die Beachtung der neuen Rechtslage und des darauf basierenden Leitfadens ,Baumsicherheitsmanagement‘ in der Praxis große – teilweise auch finanzielle – Vorteile mit sich bringt.
➢ Obwohl § 1319b ABGB bereits seit mehr als einem Jahr in Geltung ist und der darauf basierende Leitfaden seit einem Jahr zur Verfügung steht, ist dies zu einem großen Teil noch nicht bekannt und/oder in der Praxis umgesetzt.
➢ Dort, wo bereits danach gehandelt wird, sind die angestrebte Erfolge schon jetzt sichtbar:
- mehr Rechtssicherheit
- Möglichkeit eines effizienteren und effektiveren Handelns
- einheitlicheres Vorgehen von Baumverantwortlichen
- baumschonenderes/erhaltendes Vorgehen
➢ Es liegt daher in der Verantwortung jedes Baumverantwortlichen, insbes auch der öffentlichen Hand, die aktuelle Rechtssituation in die Praxis umzusetzen. Der Leitfaden ,Baumsicherheitsmanagement‘ als anwendungsorientierte Handlungsanleitung kann dabei wesentlich unterstützen.
Handlungsbedarf:
die weitere Bekanntmachung von 1319b ABGB und Leitfaden in der Praxis durch:
- die Teilnehmerlnnen in ihrem Wirkungsbereich & Umfeld
- Schulungen – auch zielgruppenspezifisch
- Weitere Tagungen mit Begehungen vor Ort, an denen wieder Juristlnnen, Sachverständige und Baumhalterlnnen gemeinsam teilnehmen
