zukunft mit bäumen
bäume mit zukunft
FORUM
BAUMKONVENTION
Konvention
Bäume und Wälder haben vielfältige ökologische und ökonomische Funktionen. Sie sind wichtige Lebensgrundlage unserer Gesellschaft. Dennoch brachte die Entwicklung der letzten zwanzig Jahre unsere Bäume und deren Verantwortliche immer mehr unter massiven Druck, da sich in der Praxis erhebliche Rechtsunsicherheiten und Haftungsängste entwickelten – mit der Folge, Bäume vorsorglich zu verstümmeln oder zu fällen. Am 1.5.2024 ist der neue §1319b ABGB in Kraft getreten – ein großer Erfolg für den Schutz der Bäume vor überbordenden Sicherungsmaßnahmen.
Diese vermeintlich als notwendig empfundenen und leider viel zu oft als überbordend einzustufenden Eingriffe in Bäume und Baumbestände stehen bzw. standen den vielfältigen öffentlichen Interessen an der Erhaltung gesunder Baumbestände mit ihren vielfältigen Wohlfahrts-, Schutz- und Erholungswirkungen diametral entgegen.
Es bestand also dringender Handlungsbedarf. Die bis dahin bestehenden Initiativen wurden ab 2015 unter Ägide der Stadt Wien – Umweltschutz zu einer breit angelegten, österreichweiten Initiative zusammengeführt, der Plattform „Österreichische Baumkonvention“.
Die Initiator:innen und zentrale Proponent:innen der Plattform haben im Frühjahr 2023 den gemeinnützigen Verein ,Forum Baumkonvention‘ gegründet, um den eingeschlagenen Weg zum Schutz unserer Bäume und Wälder bundesweit auf breiter Basis weiterzugehen und als Anlaufstelle im Zusammenhang mit offenen Fragen und Handlungsnotwendigkeiten zu fungieren.
Die zentralen Aufgaben des Forums Baumkonvention sind:
Steuerung des Prozesses Baumsicherheitsmanagement zum Schutz der Bäume vor überbordenden Sicherungsmaßnahmen
Die Identifizierung der erforderlichen weiteren Schritte – unter Einbeziehung und in Zusammenarbeit mit den relevanten Stakeholder:innen
Die Weiterentwicklung und Evaluierung des Leitfadens sowie die Forcierung seiner Anwendung in der Praxis
Die Organisation von Fachtagungen und , -symposien
Vortrags- und Schulungstätigkeit
Regelmäßige Informations- und Austauschtreffen über aktuelle Fragen, Entwicklungen und notwendige Schritte mit den Mitgliedern des Forums Baumkonvention und weiteren interes-sierten Stakeholder:innen
Bäume sichern und erhalten
Leitfaden
Baumsicherheitsmanagement
Konkrete, praxistaugliche Orientierungshilfe.
Der „Leitfaden Baumsicherheitsmanagement“ ist nun in seiner zweiter Auflage verfügbar und die seit Inkraftreten des neuen § 1319b ABGB deutlich baumfreundlichere Rechtslage berücksichtigt:
Am 1. Mai dieses Jahres ist der neue § 1319b ABGB (HaftRÄG 2024) in Kraft getreten.
§1319b ABGB stellt nun klar, dass ein Baum als Naturgebilde nicht mehr wie bisher rechtlich wie ein Bauwerk zu behandeln ist. Er betont die ökologische Funktion von Bäumen und damit das Gemeinwohlinteresse an ihrer Erhaltung, geht von unterschiedlichen Sorgfaltspflichten – je nach Standorten und konkreter Situation – aus und setzt verstärkt auf die Eigenverantwortung, wenn sich jemand unter Bäumen aufhalten will.
In den Materialien dieser Bestimmung wird der Leitfaden, der bereits seit 2022 in seiner ersten Auflage in der Praxis verwendet wurde, explizit als anwendungsorientierte Handlungsanleitung genannt.
Aufgrund der neu geschaffenen Rechtslage und der bisherigen Praxiserfahrungen haben wir, das Forum Baumkonvention, den Leitfaden Baumsicherheitsmanagement unter unserer Federführung nun entsprechend überarbeitet – wieder in einem interaktiven, interdisziplinären Prozess mit den führenden Fach- und Rechtsexpertlnnen. Er soll praxisbezogene Orientierunshilfe sein, indem er die Baumverantwortlichen dabei unterstützt, im jeweiligen konkreten Fall den richtigen Sorgfaltsmaßstab anzuwenden.
Info
Der Entstehung des §1319b ABGB gingen in den vergangenen Jahren umfangreiche Arbeiten voraus, an denen die Gründer*innen und Proponent*innen des Forums Baumkonvention maßgeblich beteiligt waren.
Am 1.5.2024 ist die die neue Baumhaftungsregelung des §1319b ABGB ( HaftRÄG 2024, BGBl. I Nr. 33/2024) in Kraft getreten, mit dem Ziel, die schadenersatzrechtliche Haftung für Bäume außerhalb von Wäldern auf eine neue, spezifische Grundlage zu stellen.
Es ist nun klargestellt, dass ein Baum als Naturgebilde keine mangelhafte Beschaffenheit im Sinne der Bauwerkshaftung aufweisen kann.
§ 1319b ABGB regelt die Baumhaftung als klassische Verschuldenshaftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, wobei der Geschädigte den Schaden und das Verschulden des Schädigers beweisen muss (= die Beweislastumkehr fällt weg!)
Förderhinweis
Das Forum Baumkonvention ist ein gemeinnütziger Verein. Unser Vorstand und unsere ordentlichen Mitglieder und Beirät:innen übernehmen ehrenamtlich die fachliche Bearbeitung unserer Themen. Unsere Projekte werden von unterschiedlichen Institutionen gefördert, um auch den Sachaufwand abdecken zu können. Besonders bedanken wir uns bei der Stadt Wien – Umweltschutz für die finanzielle Unterstützung und unseren weiteren Fördergeber:innen, die unsere Projekte bisher unterstützten bzw unterstützen:
Bundesministerium für Justiz
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Österreichischer Gemeindebund
Österreichischer Städtebund
Land NÖ
Land Oberösterreich
Land Salzburg
Land Steiermark
Land Tirol
Land Vorarlberg
Stadt Wien – Umweltschutz
Stadt Wien – Wiener Gewässer
Landeshauptstadt Linz
Landeshauptstadt Graz