Baumkonvention

Sehr geehrte Damen und Herren!

Herzlich willkommen auf unserer Homepage! Schön, dass Sie sich für unseren Verein zum Schutz der Bäume und Wälder interessieren! Wenn Sie unsere Zugänge, Tätigkeiten und Projekte ansprechen, gibt es viele Möglichkeiten, unseren Verein zu unterstützen, eigene Anliegen einzubringen und stets am neuesten Stand der Entwicklungen zu sein. Besonders würden wir uns freuen, Sie als Mitglied begrüßen zu können.

Alles, was Sie dazu wissen möchten, finden Sie hier auf dieser Seite.

Kommen auch Sie dazu – wir freuen uns!

Wer steht hinter dem Verein?

Folgende Personen gehören dem Vorstand des Forums an:

Ing.in Dr.in Karin Büchl-Krammerstätter / Obfrau

DI Michael Mitter / Obfrau-Stv.

DI Mag. Peter Herbst / Obfrau-Stv.

DI Peter Kapelari / Schriftführer

Gunther Nikodem / Kassier

Unsere Statuten können Sie hier downloaden

Wofür stehen wir?

Bäume und Wälder haben vielfältige ökologische und wirtschaftliche Funktionen. Sie sind wichtige Lebensgrundlage unserer Gesellschaft und wesentliche Elemente unserer Lebensraumqualität. Erhebliche Rechtsunsicherheiten betreffend mögliche Haftungsfolgen brachten die Baumhalter und damit unsere Bäume während der letzten Jahrzehnte unter immer stärkeren Druck, was in der Praxis dazu führte, dass immer mehr Bäume „vorsorglich behandelt“, also verstümmelt oder gar gefällt wurden.

Diese vermeintlich als notwendig empfundenen und leider viel zu oft als überbordend einzustufenden Eingriffe in Bäume und Baumbestände stehen den vielfältigen öffentlichen Interessen an der Erhaltung gesunder Baumbestände mit ihren vielfältigen Wohlfahrts-, Schutz- und Erholungswirkungen diametral entgegen.

Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Die bis dahin bestehenden Bemühungen wurden ab 2015 unter Ägide der Stadt Wien-Umweltschutz zu einer breit angelegten Initiative, der Plattform „Österreichische Baumkonvention“ zusammengeführt.

Dank der breiten Unterstützung und konstruktiven Mit- und Zusammenarbeit zahlreicher Expertlnnen aus Praxis, Verwaltung und Wissenschaft war es der Plattform möglich, eine Reihe wesentlicher Schritte zum Schutz der Bäume vor überbordenden Eingriffen zu setzen. Dazu gehören:

  • die Erarbeitung und Verteilung des „Leitfadens Baumsicherheitsmanagement – Bäume sichern und erhalten“, der auf Basis der aktuellen Rechtslage die abgestuften Maßstäbe für Baumprüfungen und Sicherungsmaßnahmen erörtert. Er hat sich zur wesentlichen Beurteilungsrichtlinie und Handlungsanweisung für Baumverantwortliche und Entscheidungsträgerlnnen entwickelt.
  • ein Entwurf der zuständigen Ministerien für einen neuen § 1319b ABGB („Baumhaftung“), mit dem Ziel, Bäume zu erhalten und vor überbordenden Sicherungsmaßnahmen zu schützen. Dieser Entwurf betont die Gemeinwohlverantwortung für die Erhaltung unserer Bäume und hält explizit fest, dass auf Bäume als Naturgebilde nicht die gleichen strengen Haftungsmaßstäbe anzuwenden sein werden, wie dies für Gebäude gilt.
  • Mitarbeit an der Überarbeitung in diesem Zusammenhang relevanter Önormen (Prozess im Laufen).
  • Seminare, Vorträge und Fachartikel für einen regelmäßigen Austausch mit Baumverantwortlichen, Sachverständigen und JuristInnen.

Die bisherige Arbeit der Plattform „Österreichische Baumkonvention“ hat klar gezeigt, dass im Zusammenwirken aller relevanten AkteurInnen sehr viel erreichbar war und noch vieles zu erreichen ist.

Wie soll es weitergehen?

Die InitiatorInnen der Plattform „Österreichische Baumkonvention“ haben nun den gemeinnützigen Verein „Forum Baumkonvention“ gegründet, der eine bundesweite Anlaufstelle für diesbezügliche Fragen und Handlungsnotwendigkeiten bietet. Damit geht der eingeschlagene Weg zum Schutz und zur Erhaltung unserer Bäume und Wälder auf breiter Basis weiter.

Die zentralen Aufgaben des "Forum Baumkonvention"?

  • Fortsetzung und Steuerung des als Plattform „Österreichische Baumkonvention“ initiierten Prozesses
  • Identifizierung der erforderlichen weiteren Schritte – unter Einbeziehung von und in Zusammenarbeit mit allen relevanten StakeholderInnen
  • Weiterentwicklung und Evaluierung des „Leitfadens Baumsicherheitsmanagement – Bäume sichern und erhalten“ sowie die Förderung seiner Anwendung in der Praxis
  • Bemühen um ein weitestgehendes Haftungsprivileg für Baumhalter außerhalb des Siedlungsgebietes und des Anwendungsbereiches des Forstgesetzes – ähnlich jenem der Wegehalter (§ 1319a ABGB) und der Waldbesitzer aus dem Titel der Waldrandhaftung (§ 176 Abs. 4 ForstG. 1975)
  • Harmonisierung der ÖNORMEN, Richtlinien und Handlungsanleitungen mit dem Leitfaden
  • Organisation von Fachtagungen und -symposien
  • Vermittlung von Vortrags- und Schulungstätigkeit
  • Organisation regelmäßiger Informations- und Austauschtreffen über aktuelle Fragen, Entwicklungen und erforderliche Schritte („Forumtreffen“)
  • ganz allgemein: Lobbying zugunsten der Bäume

Was Sie dazu beitragen können?

Auch Sie können die Vereinsarbeit ganz wesentlich unterstützen, indem Sie bzw. ihre Institution Mitglied des Vereins „Forum Baumkonvention“ werden.

Als Mitglied des Vereins haben Sie die Möglichkeit:

  • aktiv und direkt an der weiteren Entwicklung und Entschärfung der Baumhaftungsproblematik mitzuwirken;
  • somit stets über den aktuellsten Stand der Baumhaftungsdebatte, offene Problemfelder und erreichte Ergebnisse informiert zu sein;
  • Ihre Problemsicht und Lösungsvorschläge direkt einzubringen und auch berücksichtigt und behandelt zu wissen;
    exklusiv an den Forumtreffen teilzunehmen;
  • an Fachveranstaltungen und Fachsymposien mit einer reduzierten Teilnahmegebühr teilzunehmen.

Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag in Höhe von 200 Euro/Jahr Fördern und unterstützen Sie die Arbeit des Vereins „Forum Baumkonvention“ zum Wohle unserer Bäume und damit unserer Lebensraumqualität! Weiters haben sie die Möglichkeit, an der Entwicklung mitzuwirken und stets am neuesten Informationsstandes zu sein.

 

Wie werden Sie Mitglied?

Mit einem Antrag werden Sie bzw. Ihre Institution unterstützendes Mitglied (lt. §4 Abs. 3 Vereinsstatuten „außerordentliches Mitglied“) und werden zu allen Veranstaltungen – inklusive Generalversammlung – eingeladen dabei zu sein und mitzuwirken. Sie bzw. ihre Institution übernehmen dadurch keine unmittelbare Verantwortung i.S.d. Vereinsrechtes. Diese obliegt dem Vorstand und den ordentlichen Mitgliedern.
Für unterstützende Mitglieder beträgt die Jahresgebühr ab 2024 Euro 200,00 (die Umsatzsteuer entfällt aufgrund der Gemeinnützigkeit des Vereines). Übrigens: wer sich jetzt anmeldet, zahlt für das Jahr 2023 keine Mitgliedsgebühr. Als unterstützendes Mitglied werden Sie schon jetzt zu Veranstaltungen sowie zur Generalversammlung eingeladen und eine Teilnahme an den Diskussionen zur Entwicklung des Vereines ist dabei durchaus gewünscht.

Hinweis: Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich nachweislich regelmäßig an den Arbeiten zur Erreichung des Vereinszweckes beteiligen (§4 Abs. 2 Vereinsstatuten) und durch ihr Stimmrecht Verantwortung übernehmen.

Beginn der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt mit Einlangen des ausgewiesenen Mitgliedsbeitrags am Vereinskonto:

Bank: OÖ. Landesbank
BIC: OBLAAT2L
IBAN: AT38 5400 0000 1605 0569
Konto lautend auf: Forum Baumkonvention

Bitte geben Sie im Zuge der Überweisung die Mitgliedsnummer an, damit wir die Zahlung eindeutig zuordnen können.

 

Verlängerung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr. Der vollständige Mitgliedsbeitrag ist bis spätestens 31.01. des Folgejahres am Vereinskonto einzuzahlen.

Bei Nicht-Einlangen wird eine Nachfrist gesetzt und schriftlich erinnert. Wird der Mitgliedsbeitrag während der Nachfrist nicht einbezahlt wird die Mitgliedschaft gekündigt.

Kündigung der Mitgliedschaft

Der Austritt kann jederzeit schriftlich (per Einschreiben oder E-Mail) bekannt geben werden. Dieser Antrag entbindet nicht von der Erfüllung der bis zum Austrittszeitpunkt entstandenen Verbindlichkeiten und bereits entrichtete Mitgliedsbeiträge werden nicht rückerstattet. Die Austragung aus der Mitgliederkartei erfolgt jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember, wobei jeweils nur Austritte berücksichtigt werden, die mindestens zwei Wochen vor diesem Stichtag bekanntgegeben wurden. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich (§ 6, Punkt (2) der Vereinsstatuten).

Mitgliedsanträge

Antrag für Institutionen bzw. Organisationen

Antrag für Personen

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Die InitiatorInnen der Plattform „Österreichische Baumkonvention“ haben nun den gemeinnützigen Verein „Forum Baumkonvention“ gegründet, der eine bundesweite Anlaufstelle für diesbezügliche Fragen und Handlungsnotwendigkeiten bietet. Damit geht der eingeschlagene Weg zum Schutz und zur Erhaltung unserer Bäume und Wälder auf breiter Basis weiter.