Leitfaden

Leitfaden
Baumsicherheitsmanagement, 2. Auflage
Konkrete, praxistaugliche Orientierungshilfe

Der „Leitfaden Baumsicherheitsmanagement“ ist nun in seiner zweiter Auflage verfügbar und die seit Inkraftreten des neuen § 1319b ABGB deutlich baumfreundlichere Rechtslage berücksichtigt:
Am 1. Mai dieses Jahres ist der neue § 1319b ABGB (HaftRÄG 2024) in Kraft getreten.
§1319b ABGB stellt nun klar, dass ein Baum als Naturgebilde nicht mehr wie bisher rechtlich wie ein Bauwerk zu behandeln ist. Er betont die ökologische Funktion von Bäumen und damit das Gemeinwohlinteresse an ihrer Erhaltung, geht von unterschiedlichen Sorgfaltspflichten – je nach Standorten und konkreter Situation – aus und setzt verstärkt auf die Eigenverantwortung, wenn sich jemand unter Bäumen aufhalten will.
In den Materialien dieser Bestimmung wird der Leitfaden, der bereits seit 2022 in seiner ersten Auflage in der Praxis verwendet wurde, explizit als anwendungsorientierte Handlungsanleitung genannt.
Aufgrund der neu geschaffenen Rechtslage und der bisherigen Praxiserfahrungen haben wir, das Forum Baumkonvention, den Leitfaden Baumsicherheitsmanagement unter unserer Federführung nun entsprechend überarbeitet – wieder in einem interaktiven, interdisziplinären Prozess mit den führenden Fach- und Rechtsexpertlnnen. Er soll praxisbezogene Orientierunshilfe sein, indem er die Baumverantwortlichen dabei unterstützt, im jeweiligen konkreten Fall den richtigen Sorgfaltsmaßstab anzuwenden.

Der Leitfaden beschreibt die einzelnen Schritte des Baumsicherheitsmanagements:

Zuordnung der Bäume/Baumbestände zu einem Landschaftstyp (Wald- freie Landschaft – Siedlungsgebiet)

Prüfung erforderlich? / falls ja: Festlegung des Prüfstandards

Wie und wie oft ist eine Baumprüfung durchzuführen

Welche Maßnahmen müssen bzw. können durchgeführt werden

Der Leitfaden Baumsicherheitsmanagement ist eine anwendungsorientierte Handlungsanleitung für Baumverantwortliche auf Basis der geltenden Rechtslage.

Er wurde in einem interaktiven, interdisziplinären Prozess mit führenden fach- und Rechtsexpert:innen erarbeitet und ist in seiner ersten Auflage im Frühjahr 2022 erschienen. Seine zweite Auflage wurde im Herbst 2024 fertiggestellt und trägt der neuen Rechtslage Rechnung. Denn am 1.5.2024 trat die neue Baumhaftungsregelung des § 1319b ABGB ( HaftRÄG 2024) in Kraft.
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Wir, FORUM BAUMKONVENTION (Vereinssitz: Österreich), verarbeiten zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in unserer Datenschutzerklärung.
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