Mixnitz in der Steiermark 23./24.10.2025

Zusammenfassung der Ergebnisse der Tagung
➢ seit 1. Mai 2024 ist der neue § 1319b ABGB in Kraft
Er bietet wesentlich mehr Rechtsklarheit hinsichtlich Baumhaftung bei gleichzeitiger
Berücksichtigung der ökologischen Bedeutung der Bäume. Eigenverantwortung und Zumutbarkeit
sowie die Abwägung zwischen Sicherheitsinteresse und Baumerhaltung fanden Eingang in diese
Bestimmung.
Die Teilnehmerlnnen der Tagung waren sich darin einig, dass die Beachtung der neuen Rechtslage
und des darauf basierenden Leitfadens , Baumsicherheitsmanagement‘ in der Praxis große-
teilweise auch finanzielle – Vorteile mit sich bringt.
➢ Obwohl § 1319b ABGB bereits seit mehr als einem Jahr in Geltung ist und der darauf
basierende Leitfaden seit einem Jahr zur Verfügung steht, ist dies zu einem großen Teil
noch nicht bekannt und/oder in der Praxis umgesetzt.
➢ Dort, wo bereits danach gehandelt wird, sind die angestrebte Erfolge schon jetzt sichtbar:
-mehr Rechtssicherheit
-Möglichkeit eines effizienteren und effektiveren Handelns
-einheitlicheres Vorgehen von Baumverantwortlichen
-baumschonenderes/erhaltendes Vorgehen
➢ Es liegt daher in der Verantwortung jedes Baumverantwortlichen, insbes auch der
öffentlichen Hand, die aktuelle Rechtssituation in die Praxis umzusetzen. Der
Leitfaden ,Baumsicherheitsmanagement‘ als anwendungsorientierte Handlungsanleitung
kann dabei wesentlich unterstützen.
➢ Handlungsbedarf:
die weitere Bekanntmachung von 1319b ABGB + Leitfaden in der Praxis
durch:
- die Teilnehmerlnnen in ihrem Wirkungsbereich & Umfeld
- Schulungen- auch zielgruppenspezifisch
- Weitere Tagungen mit Begehungen vor Ort, an denen wieder Juristlnnen, Sachverständige
und Baumhalterlnnen gemeinsam teilnehmen